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Tradition / Geschichte
Die Berufsgenossenschaften haben eine langjährige Tradition: Ende des 19. Jahrhunderts ließ Reichskanzler Otto von Bismarck eine umfassende Sozialgesetzgebung entwickeln. Arbeiter und Angestellte sollten in der stürmisch wachsenden Industriegesellschaft materiell abgesichert werden bei:
  • Krankheit
  • Alter
  • Arbeitsunfall
Kurz vor der Jahrhundertwende wurde in Deutschland ein Sozialversicherungssystem geschaffen mit Krankenkassen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 war das erste dieser Art in der Welt. Es hatte einen grundlegenden Wandel zur Folge:

Bis dahin musste der Schadenersatz für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit direkt gegen den Unternehmer geltend gemacht werden - ein oft aussichtsloses Unterfangen, da dem Arbeitgeber ein Verschulden nachgewiesen werden musste.

Seitdem kann der Schadenersatz für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bei den Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden, die die Haftung der einzelnen Unternehmer ablösten. Dies dient auch der Sicherung des Betriebsfriedens.

Von Anfang an war die Unfallverhütung eine Aufgabe der Berufsgenossenschaften. Dadurch war von Beginn an eine wirkungsvolle Verbindung von Prävention und Rehabilitation möglich, die Voraussetzung für den Erfolg des Versicherungssystems war und ist.

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