- Krankheit
- Alter
- Arbeitsunfall
Bis dahin musste der Schadenersatz für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit direkt gegen den Unternehmer geltend gemacht werden - ein oft aussichtsloses Unterfangen, da dem Arbeitgeber ein Verschulden nachgewiesen werden musste.
Seitdem kann der Schadenersatz für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bei den Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden, die die Haftung der einzelnen Unternehmer ablösten. Dies dient auch der Sicherung des Betriebsfriedens.
Von Anfang an war die Unfallverhütung eine Aufgabe der Berufsgenossenschaften. Dadurch war von Beginn an eine wirkungsvolle Verbindung von Prävention und Rehabilitation möglich, die Voraussetzung für den Erfolg des Versicherungssystems war und ist.
