Der Vorstand ist die "Regierung" der Berufsgenossenschaft. Er
- beschließt die Beitragsumlage,
- beruft die Rentenausschüsse,
- erlässt die Richtlinien für die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte
- regelt die Dienstverhältnisse bestimmter Angestellter.
Die vollständige Liste der Mitglieder des Vorstandes finden Sie unter der Rubrik Organisation.
