Die Selbstverwaltung steuert die Arbeit der BG BAU und begleitet sie konstruktiv kritisch. Die paritätisch besetzte Selbstverwaltung garantiert eine praxisnahe und branchenorientierte Arbeit unserer Berufsgenossenschaft.
Selbstverwaltungsorgane
Organe der Selbstverwaltung sind Vertreterversammlung und Vorstand. Schwerpunkte ihrer
Tätigkeit sind die Bereiche Prävention, Organisation, Finanzierung und Personal. Beide Gremien sind zu gleichen Teilen mit ehrenamtlich tätigen Vertretern von Versicherten und Arbeitgebern besetzt, die alle sechs Jahre neu gewählt werden. Gewählt werden die Organmitglieder in allgemeinen
Sozialversicherungswahlen auf Grund von Vorschlagslisten von Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften.
