Die
Berufsgenossenschaften finanzieren sich aus den Beiträgen der
Unternehmer. Die Arbeitnehmer zahlen im Gegensatz zu den anderen
Sozialversicherungen keine Beiträge.
Eigenumlage
Die Beiträge zur
gesetzlichen Unfallversicherung werden nach dem Finanzierungssystem der
gewerblichen Berufsgenossenschaften im Wege des Umlageverfahrens der
nachträglichen Bedarfsdeckung aufgebracht. Das bedeutet, dass
nach Ablauf eines Jahres alle Aufwendungen erfasst und nach Abzug der
Verwaltungseinnahmen auf die Unternehmen umgelegt werden
(Umlageverfahren).
Der Bedarf wird unter Berücksichtigung der gewerbezweigbezogenen Unfallgefahr
sowie der Arbeitsentgelte auf die Unternehmen umgelegt. Dabei wird seit der Umlage 2004 ein
Zuschlagsverfahren bei vom Durchschnitt erheblich abweichender
Unfallbelastung praktiziert.
Sonderumlagen
Als Sonderumlagen
können Beiträge erhoben werden für den
Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU),
welcher sich aus dem bisherigen Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) und dem
Sicherheitstechnischen Dienst (STD) zusammensetzt.
Reserven
Die Beiträge
müssen den Bedarf des abgelaufenen Geschäftsjahres
sowie Zuführungen zum Rücklage- und
Betriebsmittelstock decken. Während die Rücklagen,
die im Wesentlichen in Grundstücken und Gebäuden
sowie in Rentenfonds angelegt sind, zur langfristigen Sicherung des
Finanzbedarfs dienen, werden Betriebsmittel (Wertpapiere, Barmittel)
zum Ausgleich von kurzfristigen Konjunkturschwankungen eingesetzt.
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz,
keine Gewinnerzielung
Einnahmen und Ausgaben
müssen sich ausgleichen, Gewinne sind gesetzlich
ausgeschlossen. Bei der Aufgabenerfüllung sind die
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Gesetzes
wegen zu berücksichtigen.
