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Finanzierung

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich aus den Beiträgen der Unternehmer. Die Arbeitnehmer zahlen im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen keine Beiträge.

Eigenumlage

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nach dem Finanzierungssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Wege des Umlageverfahrens der nachträglichen Bedarfsdeckung aufgebracht. Das bedeutet, dass nach Ablauf eines Jahres alle Aufwendungen erfasst und nach Abzug der Verwaltungseinnahmen auf die Unternehmen umgelegt werden (Umlageverfahren).

Der Bedarf wird unter Berücksichtigung der gewerbezweigbezogenen Unfallgefahr sowie der Arbeitsentgelte auf die Unternehmen umgelegt. Dabei wird seit der Umlage 2004 ein Zuschlagsverfahren bei vom Durchschnitt erheblich abweichender Unfallbelastung praktiziert.

Sonderumlagen

Als Sonderumlagen können Beiträge erhoben werden für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU), welcher sich aus dem bisherigen  Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) und dem Sicherheitstechnischen Dienst (STD) zusammensetzt.

Reserven

Die Beiträge müssen den Bedarf des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie Zuführungen zum Rücklage- und Betriebsmittelstock decken. Während die Rücklagen, die im Wesentlichen in Grundstücken und Gebäuden sowie in Rentenfonds angelegt sind, zur langfristigen Sicherung des Finanzbedarfs dienen, werden Betriebsmittel (Wertpapiere, Barmittel) zum Ausgleich von kurzfristigen Konjunkturschwankungen eingesetzt.

Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, keine Gewinnerzielung

Einnahmen und Ausgaben müssen sich ausgleichen, Gewinne sind gesetzlich ausgeschlossen. Bei der Aufgabenerfüllung sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Gesetzes wegen zu berücksichtigen.

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