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Bauhelfer

Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau genauso wie 'echte' Arbeitnehmer mit anpacken, sind sie grundsätzlich automatisch bei der BG BAU gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.

Ausnahme: Gefälligkeitshandlungen

Bei Helfern, die im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung oder als unternehmerähnliche Person tätig werden, kann dieser Versicherungsschutz in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein.

Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser Personengruppen kann nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umständen über die Mithilfe erfolgen. Insofern behält sich  die Berufsgenossenschaft hier ein Prüfungsrecht vor.

Eine Konkretisierung des Begriffs Gefälligkeitsleistung kann nicht erfolgen,  da dieser Begriff sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat und nicht durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde.

Tipp

Wegen des umfassenden Versicherungsschutzes für Personenschäden durch die BG BAU ist eine zusätzliche private Versicherung  für die Eigenbauhelfer grundsätzlich nicht erforderlich. Aus Kostengründen sollten Sie daher die Notwendigkeit einer Zusatzversicherung erst dann prüfen,  wenn Sie als Bauherr die Absicherung weiterer Risiken wünschen. Einige Versicherungsgesellschaften sehen in ihren Bedingungen einen Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestimmte Risiken vor.


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