Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn
oder Kollegen beim privaten Hausbau genauso wie 'echte' Arbeitnehmer
mit anpacken, sind sie grundsätzlich automatisch bei der BG BAU
gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es
keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.
Ausnahme: Gefälligkeitshandlungen
Bei Helfern, die im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung
oder als
unternehmerähnliche Person tätig werden, kann dieser
Versicherungsschutz in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein.
Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser
Personengruppen kann nur in Kenntnis der tatsächlichen
Verhältnisse und gesamten Umständen über die Mithilfe
erfolgen. Insofern behält sich die Berufsgenossenschaft hier
ein Prüfungsrecht vor.
Eine Konkretisierung des Begriffs Gefälligkeitsleistung kann nicht
erfolgen, da dieser Begriff sich aus der Rechtsprechung
entwickelt hat und nicht durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde.
Tipp
Wegen des umfassenden Versicherungsschutzes für
Personenschäden durch die BG BAU ist eine zusätzliche private
Versicherung für die Eigenbauhelfer grundsätzlich nicht
erforderlich. Aus Kostengründen sollten Sie daher die
Notwendigkeit einer Zusatzversicherung erst dann prüfen,
wenn Sie als Bauherr die Absicherung weiterer Risiken wünschen.
Einige Versicherungsgesellschaften sehen in ihren Bedingungen einen
Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestimmte Risiken vor.
