2.648 Dachunfälle verzeichnete die Unfallversicherung der Bauwirtschaft im
Jahre 2004. Viele dieser Unfälle sind Durchstürze von nicht begehbaren
Dachflächen, wie Wellplatten und Lichtbänder. Innerhalb von drei Jahren stürzten
so 1.394 Personen, in manchen Fällen viele Meter tief. Schwerste
Kopfverletzungen, Querschnittslähmungen, Knochenbrüche oder gequetschte
Gliedmaßen ziehen sich dabei jedes Jahr viele Hundert Beschäftigte zu. 56 dieser
Unfälle endeten tödlich. Mit einer bundesweiten Aktion will die
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt noch deutlicher auf die
Gefahren hinweisen und für mehr Vorsicht werben.
Besuche und Gespräche von Technischen Aufsichtspersonen der BG BAU in
Dachdeckerbetrieben zeigten deutlich: Bei Arbeiten auf Wellplatten und an
Lichtkuppeln wird häufig auf sämtliche Absturzsicherungen verzichtet. Das ist
bedenklich, denn eine Befragung der BG BAU von 1.800 Beschäftigten in 620
Dachdecker-Unternehmen offenbarte, 77 Prozent der Unternehmen haben mit Arbeiten
auf Wellplatten zu tun und 93 Prozent mit Arbeiten an Lichtkuppeln.
Brechen Beschäftigte durch, entstehen neben schlimmen Folgen für die Betroffenen und ihre Familien auch hohe finanzielle Belastungen: Bei Unfällen im Dachdeckerhandwerk, wie etwa Stürze durch Wellplatten, sind Kosten pro Fall von mehreren Hunderttausend Euro für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie Entschädigungsleistungen keine Ausnahme. Häufig sind die Beträge sogar noch deutlich höher.
„Oben Bleiben! Ohne Durchsturz“, unter diesem Motto will die BG BAU deshalb mit Unterstützung des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes bundesweit für mehr Sicherheit werben. Die Aktion dauert bis zum Oktober 2006: Gezielt beraten die Technischen Aufsichtspersonen rund 2.500 Unternehmen. Zeitgleich sucht die BG BAU das Gespräch mit Verbänden, Dachdeckerinnungen und Kreishandwerkerschaften, um das Bewusstsein für die Gefahren zu schärfen. Bei den üblichen Baustellenbesichtigungen machen die Berater der BG BAU
ebenfalls mit Nachdruck auf die Unfallgefahren beim Arbeiten an nicht begehbaren Dachflächen aufmerksam.
Schon in der Planung, vor Arbeitsbeginn müssen die Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen wie es vom Arbeitsschutzgesetz vorgesehen ist, das machen die Mitarbeiter der BG BAU bei ihren Beratungsgesprächen deutlich. Hilfreich ist hierbei die Berufsgenossenschaftliche Regel Dacharbeiten (BGR 203). Zudem stellen die Präventionsexperten Checklisten zur Verfügung, damit die Betriebe Belange der Arbeitssicherheit besser in die tägliche Arbeit einbinden können.
Den Unternehmen wird empfohlen, sich auch in eigener Initiative an die BG BAU zu wenden, um zu erfahren, bei welchen Arbeiten zum Beispiel Netze als Absturzsicherung nach Innen, Laufstege als Verkehrswege auf Wellplatten oder Unterspanngitter für Lichtkuppeln eingesetzt werden müssen und was erforderliche Sicherungsmaßnahmen kosten. Fragen können an info@bgbau.de gerichtet werden.

Wellplatten brechen leicht. Deshalb dürfen Dächer aus Wellplatten nie direkt betreten werden, sondern es müssen Arbeits- und Laufstege in der richtigen Dicke und Breite angebracht werden.
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