"Nicht
erst seit der Osterweiterung der Europäischen Union vom 1. Mai
2004 gibt es neben privaten Bauherrn leider auch Baubetriebe, die
"schwarz" arbeiten lassen. Leidtragende sind die gesetzestreuen
Bauunternehmen. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Intensivierung der
Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 1. August 2004 ist ein
wichtiger und überfälliger Schritt im Kampf gegen die
Schattenwirtschaft." Das sagte Jutta Vestring, designiertes
Geschäftsführungsmitglied der vereinigten
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft am 19. August 2004 im Rahmen des
Jahrespressegespräches der Arbeitsgemeinschaft der
Bau-Berufsgenossenschaften in Frankfurt am Main.
"Die zunehmende Schwarzarbeit schädigt gesetzestreue
Unternehmer und verursacht Steuer- und Beitragsausfälle in
Milliardenhöhe bei Unfallversicherung und Finanzamt. Zudem
haben dadruch auch Bauarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren, weil
ehrliche Baubetriebe gegenüber der "schwarz" arbeitenden
Konkurrenz keine faire Chance im Wettbewerb haben", sagte Vestring.
Das ganze Ausmaß des Problems hat unlängst das
Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW)
Tübingen aufgezeigt. Demnach beträgt der Umsatz, der
mit der Schattenwirtschaft in Deutschland erwirtschaftet wird, 17,1
Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dabei entfallen fast 40 Prozent des
finanziellen Gesamtvolumens auf die Bauwirtschaft.
Bei der Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main, die für
Hessen und Thüringen zuständig ist, zum Beispiel,
waren zwar "nur" 26 Verdachtsfälle von Schattenwirtschaft im
Jahre 2003 bestätigt worden. Es ist aber davon auszugehen,
dass dieses nur die Spitze eines gewaltigen Eisberges ist, wenn man die
Daten von IAW und Bundesregierung ernst nimmt.
Für die Berufsgenossenschaft wird es dann teuer, wenn durch
Unternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden, ohne die
Beiträge zu entrichten und bei einem Unfall hohe Kosten
entstehen. Gund: In Deutschland ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich
unfallversichert, und das unabhängig von der Beitragszahlung.
Bereits nach der bisherigen Rechtslage konnten diese Beiträge
zwar nacherhoben werden. Das ist in Anbetracht der durch die
Schwarzarbeit verursachten Schädigung der Solidargemeinschaft
allerdings nur eine unzureichende Konsequenz. Nach dem neuen Gesetz
können Unfallversicherungsträger Unternehmer, die
Leute "schwarz" beschäftigen und damit Beiträge
unterschlagen, in Regress nehmen. Und zwar nicht nur für die
entgangenen Beiträge, sondern auch für
sämtliche Kosten, die ein solcher Schwarzarbeiter durch einen
Unfall verursacht.
Vestring: "Das ist ein wertvoller Schritt, um ehrliche Unternehmen
neben dem erlittenen Wettbewerbsnachteil nicht auch noch mit Kosten
für diesen Unfall zu belasten".
Ein Problem liegt allerdings häufig darin, den "schwarzen
Schafen" überhaupt auf die Schliche zu kommen. Deshalb
wäre es wichtig, das neue Gesetz durch Möglichkeiten
zur namentlichen Erfassung aller Beschäftigten sowie eine
Kontrollbefugnis durch die Technischen Aufsichtsdienste der
Berufsgenossenschaften zu ergänzen. Das könnte
mitteils Einführung einer verbindlichen Baucard
unterstützt werden, wie es die Bau-Berufsgenossenschaften
bereits im Jahr 2001 angeregt hatten.
"Wenn wir auch gewisse Schwächen bei der Durchsetzbarkeit des
Gesetzes sehen, so werden wir auch weiterhin alle gegebenen
Möglichkeiten der Kontrolle, Ermittlung und Zusammenarbeit mit
anderen Behörden nutzen, um das neue Gesetz wirkungsvoll im
Interesse der Beitragsgerechtigkeit nutzen.
Zwar haben die Berufsgenossenschaften keine eigene gesetzliche
Befugnis, um Schwarzarbeit und illegale Tätigkeiten
unmittelbar zu bekämpfen. Aber durch eine Reihe von
Maßnahmen und Aktivitäten gemeinsam mit den
zuständigen Verfolgungsbehörden -
Hauptzollämtern, Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen,
Steuerfahnundsbehörden, Wirtschaftskontrolldiensten und
Handwerkskammern - profitieren alle Beteiligten schon seit Jahren
voneinander.
Schwerpunktmäßig sind :
Gemeinsame Baustellenkontrollen der Berufsgenossenschaften der
Bauwirtschaft, mit den für die Verfolgung zustänigen
Hauptzollämtern.
Elektronischer Datenaustausch mit der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse
des Baugewerbes, die auch ausländische Firmen und deren
Beschäftigte, die nach dem Entsendegesetz und damit legal in
Deutschland arbeiten, erfasst.
Kontakte mit ausländischen Behörden, die melden, wenn
Unternehmen erlaubtermaßen aus den betreffenden
Ländern Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden.
Ergänzend prüfen etwa 40
Außendienstmitarbeiter bundesweit täglich -
schwerpunktmäßig abends und an Wochenenden - ob die
Helfer der privaten Bauherren bei den Bau-Berufsgenossenschaften
gemeldet sind.
Osterweiterung der Europäischen Union
Entgegen vielfacher Annahmen hat die Osterweiterung der
Europäischen Union mit dem Thema Schwarzarbeit nicht
unmittelbar zu tun. Durch die seit 1. Mai 2004 legale europaweite
Beschäftigung im Zuge der Dienstleistungsfreiheit ist
allerdings zu erwarten, dass auf Grund des in Europa bestehenden
unterschiedlichen Lohnniveaus, "Billigarbeitskräfte" legal
ihre Dienste zu "Dumpingpreisen" im Verhältnis zum deutschen
Lohnniveau anbieten.
Allein im Zuständigkeitsbereich der Bau-Berufsgenossenschaft
Frankfurt am Main wurden im Jahre 2003 auf Baustellen 614
ausländische Firmen mit zusammen 11.543 Mitarbeitern
angetroffen.
Die damit einhergehende Gefahr für den deutschen Arbeitsmarkt
hat die Bundesregierungg für zunächst zwei Jahre
relativiert, indem sie von der Möglichkeit der Aussetzung der
Dienstleistungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Nach dem 1. Mai 2006
besteht die Möglichkeit einer weiteren Übergangsfrist
für drei und dann nochmals für zwei Jahre,
über deren Wahrnahmung bislang nicht entschieden wurde.
Ob aus diesen ausländischen Fachkräften
"Schwarzarbeiter" werden, liege nicht zuletzt an den Unternehmen und
deren pflichtgemäßem oder pflichtwidrigem Verhalten.
"Selbstverständlich prüfen wir auch bei
ausländischen Unternehmen auf deutschen Baustellen die
Einhaltung unserer Unfallverhütungsvorschriften",
ergänzte Vestring.
