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Schattenwirtschaft: Ehrliche Unternehmen sind die Leidtragenden
Schwarzarbeit am Bau und anderswo hat Hochkonjunktur.
(01.10.2004)

"Nicht erst seit der Osterweiterung der Europäischen Union vom 1. Mai 2004 gibt es neben privaten Bauherrn leider auch Baubetriebe, die "schwarz" arbeiten lassen. Leidtragende sind die gesetzestreuen Bauunternehmen. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 1. August 2004 ist ein wichtiger und überfälliger Schritt im Kampf gegen die Schattenwirtschaft." Das sagte Jutta Vestring, designiertes Geschäftsführungsmitglied der vereinigten Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft am 19. August 2004 im Rahmen des Jahrespressegespräches der Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften in Frankfurt am Main.

"Die zunehmende Schwarzarbeit schädigt gesetzestreue Unternehmer und verursacht Steuer- und Beitragsausfälle in Milliardenhöhe bei Unfallversicherung und Finanzamt. Zudem haben dadruch auch Bauarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren, weil ehrliche Baubetriebe gegenüber der "schwarz" arbeitenden Konkurrenz keine faire Chance im Wettbewerb haben", sagte Vestring.

Das ganze Ausmaß des Problems hat unlängst das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen aufgezeigt. Demnach beträgt der Umsatz, der mit der Schattenwirtschaft in Deutschland erwirtschaftet wird, 17,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dabei entfallen fast 40 Prozent des finanziellen Gesamtvolumens auf die Bauwirtschaft.

Bei der Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main, die für Hessen und Thüringen zuständig ist, zum Beispiel, waren zwar "nur" 26 Verdachtsfälle von Schattenwirtschaft im Jahre 2003 bestätigt worden. Es ist aber davon auszugehen, dass dieses nur die Spitze eines gewaltigen Eisberges ist, wenn man die Daten von IAW und Bundesregierung ernst nimmt.

Für die Berufsgenossenschaft wird es dann teuer, wenn durch Unternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden, ohne die Beiträge zu entrichten und bei einem Unfall hohe Kosten entstehen. Gund: In Deutschland ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, und das unabhängig von der Beitragszahlung.

Bereits nach der bisherigen Rechtslage konnten diese Beiträge zwar nacherhoben werden. Das ist in Anbetracht der durch die Schwarzarbeit verursachten Schädigung der Solidargemeinschaft allerdings nur eine unzureichende Konsequenz. Nach dem neuen Gesetz können Unfallversicherungsträger Unternehmer, die Leute "schwarz" beschäftigen und damit Beiträge unterschlagen, in Regress nehmen. Und zwar nicht nur für die entgangenen Beiträge, sondern auch für sämtliche Kosten, die ein solcher Schwarzarbeiter durch einen Unfall verursacht.

Vestring: "Das ist ein wertvoller Schritt, um ehrliche Unternehmen neben dem erlittenen Wettbewerbsnachteil nicht auch noch mit Kosten für diesen Unfall zu belasten".

Ein Problem liegt allerdings häufig darin, den "schwarzen Schafen" überhaupt auf die Schliche zu kommen. Deshalb wäre es wichtig, das neue Gesetz durch Möglichkeiten zur namentlichen Erfassung aller Beschäftigten sowie eine Kontrollbefugnis durch die Technischen Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften zu ergänzen. Das könnte mitteils Einführung einer verbindlichen Baucard unterstützt werden, wie es die Bau-Berufsgenossenschaften bereits im Jahr 2001 angeregt hatten.

"Wenn wir auch gewisse Schwächen bei der Durchsetzbarkeit des Gesetzes sehen, so werden wir auch weiterhin alle gegebenen Möglichkeiten der Kontrolle, Ermittlung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden nutzen, um das neue Gesetz wirkungsvoll im Interesse der Beitragsgerechtigkeit nutzen.

Zwar haben die Berufsgenossenschaften keine eigene gesetzliche Befugnis, um Schwarzarbeit und illegale Tätigkeiten unmittelbar zu bekämpfen. Aber durch eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten gemeinsam mit den zuständigen Verfolgungsbehörden - Hauptzollämtern, Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen, Steuerfahnundsbehörden, Wirtschaftskontrolldiensten und Handwerkskammern - profitieren alle Beteiligten schon seit Jahren voneinander.

Schwerpunktmäßig sind :

Gemeinsame Baustellenkontrollen der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, mit den für die Verfolgung zustänigen Hauptzollämtern.

Elektronischer Datenaustausch mit der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes, die auch ausländische Firmen und deren Beschäftigte, die nach dem Entsendegesetz und damit legal in Deutschland arbeiten, erfasst.

Kontakte mit ausländischen Behörden, die melden, wenn Unternehmen erlaubtermaßen aus den betreffenden Ländern Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden.

Ergänzend prüfen etwa 40 Außendienstmitarbeiter bundesweit täglich - schwerpunktmäßig abends und an Wochenenden - ob die Helfer der privaten Bauherren bei den Bau-Berufsgenossenschaften gemeldet sind.

Osterweiterung der Europäischen Union

Entgegen vielfacher Annahmen hat die Osterweiterung der Europäischen Union mit dem Thema Schwarzarbeit nicht unmittelbar zu tun. Durch die seit 1. Mai 2004 legale europaweite Beschäftigung im Zuge der Dienstleistungsfreiheit ist allerdings zu erwarten, dass auf Grund des in Europa bestehenden unterschiedlichen Lohnniveaus, "Billigarbeitskräfte" legal ihre Dienste zu "Dumpingpreisen" im Verhältnis zum deutschen Lohnniveau anbieten.

Allein im Zuständigkeitsbereich der Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main wurden im Jahre 2003 auf Baustellen 614 ausländische Firmen mit zusammen 11.543 Mitarbeitern angetroffen.

Die damit einhergehende Gefahr für den deutschen Arbeitsmarkt hat die Bundesregierungg für zunächst zwei Jahre relativiert, indem sie von der Möglichkeit der Aussetzung der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Nach dem 1. Mai 2006 besteht die Möglichkeit einer weiteren Übergangsfrist für drei und dann nochmals für zwei Jahre, über deren Wahrnahmung bislang nicht entschieden wurde.

Ob aus diesen ausländischen Fachkräften "Schwarzarbeiter" werden, liege nicht zuletzt an den Unternehmen und deren pflichtgemäßem oder pflichtwidrigem Verhalten.

"Selbstverständlich prüfen wir auch bei ausländischen Unternehmen auf deutschen Baustellen die Einhaltung unserer Unfallverhütungsvorschriften", ergänzte Vestring.

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