- Beratung und Information in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- Untersuchung und Auswertung von Unfällen
- Erarbeiten von Vorschriften und Regeln für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsefahren
- Überwachung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
- Durchführung von sicherheitstechnischen Lehrgängen
- Sicherheitstechnische Prüfung von Maschinen und Geräten
- Lärmmessungen im Rahmen der Beratung und Überwachung
- Gefahrstoffmessungen im Rahmen der Beratung und Überwachung
Aufsichtspersonen sind in erster Linie Berater und Partner für Unternehmer, Aufsichtführende, Beschäftigte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Bauherren, Architekten und Ingenieure. Bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit oder den Gesundheitsschutz sind sie aber auch befugt einzugreifen.


