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Prävention
Hier arbeiten Aufsichtspersonen als Spezialisten für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Sie haben den Auftrag, dafür zu sorgen, dass in den Betrieben der Arbeits- und Gesundheitsschutz praktisch umgesetzt wird und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden. Dazu nehmen sie beispielsweise folgende Aufgaben wahr:
  • Beratung und Information in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
  • Untersuchung und Auswertung von Unfällen
  • Erarbeiten von Vorschriften und Regeln für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsefahren
  • Überwachung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
  • Durchführung von sicherheitstechnischen Lehrgängen
  • Sicherheitstechnische Prüfung von Maschinen und Geräten
  • Lärmmessungen im Rahmen der Beratung und Überwachung
  • Gefahrstoffmessungen im Rahmen der Beratung und Überwachung
Aufsichtspersonen sind Fachleute, die bereits am Bau ihre Erfahrung gesammelt haben, bevor sie zur Berufsgenossenschaft kommen. Sie sind erfahrene Ingenieure, Meister und Techniker, die zusätzlich zu ihrer fachlichen Ausbildung eine spezielle sicherheitstechnische Ausbildung absolviert haben. Wegen der ständigen technischen Weiterentwicklung in der Bauwirtschaft hat auch die Fortbildung einen hohen Stellenwert.

Aufsichtspersonen sind in erster Linie Berater und Partner für Unternehmer, Aufsichtführende, Beschäftigte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Bauherren, Architekten und Ingenieure. Bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit oder den Gesundheitsschutz sind sie aber auch befugt einzugreifen.

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