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Arbeitssicherheit - Arbeitsschutz - arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Mitarbeiter von Unternehmen leisten durch ihre Arbeitskraft einen bedeutenden Anteil zum betrieblichen Erfolg. Um diese Arbeitskraft zu erhalten, gehört es zu den Zielen vieler Unternehmen, Arbeitsplätze sicher zu gestalten. Der Gesetzgeber hat im Arbeitsschutzgesetz die Rahmenbedingungen für sichere Arbeitsplätze gesetzt. Die BG BAU erleichtert es Unternehmern und Versicherten mit ihrem Informationsmaterial, die gesetzlichen Forderungen einzuhalten.

Arbeitssicherheit - Gesundheitsschutz
Arbeitsplätze und Verkehrswege in den Unternehmen und auf Baustellen sind vielen Gefahren ausgesetzt bzw. stellen durch ihre Art selbst eine Gefahr dar. Die Gefahren können insbesondere in Form von mechanischen Einwirkungen (Maschinen), Arbeiten in großen Höhen (Absturz), herabfallenden Gegenständen oder Einwirkungen durch Gefahrstoffe auftreten. Die zur Abwehr dieser Gefahren erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen sind von der jeweiligen Einzelsituation abhängig. Für Lösungsmöglichkeiten klicken Sie auf den Link auf der rechten Seite.

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
Bei der Arbeit wirken viele unterschiedliche "Reize" auf den Menschen ein. Das können z. B. Lärm, die Haut reizende Stoffe, Skelettbelastungen, das Klima oder unvorhergesehene Ereignisse in einer engen Terminplanung sein. Einige dieser Einwirkungen können auf Dauer zu schweren Erkrankungen oder sogar zu Berufskrankheiten führen.

Auch wenn die Einwirkungen scheinbar nur gering sind, können sich mehrere Einwirkungen gegenseitig verstärken und werden unter Umständen zu einer Gesundheitsgefahr.

Der Begriff "arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren" ist gesetzlich nicht definiert. Der hierfür auch häufig gebrauchte Ausdruck "weiche Faktoren" trifft die Verhältnisse nur in der Weise, dass jeder Mensch auf bestimmte berufliche Einwirkungen unterschiedlich reagiert bzw. damit umgeht. Demzufolge können bestimmte Belastungen für den einen deutlicher spürbar werden, während sie von anderen nicht einmal bemerkt werden. Trotzdem können sie auch im letzteren Fall auf die Dauer eine Gefahr für die Gesundheit sein.

Ziele der Präventionsarbeit

Ziele der bg-lichen und betrieblichen Präventionsarbeit müssen sein:

  • Verbesserung der Arbeitssituation zum Wohle der Beschäftigten und Unternehmen
  • Verminderung der Ausfallzeiten durch Arbeitsunfähigkeit
  • Senkung der Kosten für Krankheiten und Unfälle
  • Verringerung der Frühberentung

Die Prävention der BG BAU arbeitet hierbei mit Unternehmer, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Personalvertretung und den Krankenkassen eng zusammen.

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Foto: Titelbild der Datenbank 'Medien und Praxishilfen der BG BAU'


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