Die Präventionsausschüsse können sich zusammensetzen aus:
- Präventionsexperten der gewerblichen Berufsgenossenschaften, anderer Unfallversicherungsträger und der DGUV
- besonderen Sachverständigen
- Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
- Hersteller und Betreiber
- Vertreter der Sozialpartner
- Zusammenführung von Erkenntnissen, Erfahrungswissen und Fachmeinungen zu speziellen Präventionsthemen
- Feststellung praktischer Lösungen von Arbeitsschutzproblemen eines Sachgebietes
- Entwicklung von Präventionsstrategien und -konzeptionen
- Entwicklung von Vorschriften, Regeln und sonstigen Schriften
- Auslegung und Kommentierung von Vorschriften und Regeln
- Leitung von bzw. Mitwirkung in ausserberufsgenossenschaftlichen Gremien, insbesondere in staatlichen Ausschüssen und in der Normung
- Ableitung von Standards für die arbeitsmedizinische Vorsorge
- Prüfung und Zertifizierung technischer Arbeitsmittel auf Antrag
- Beratung der Berufsgenossenschaften und der Fachausschüsse untereinander sowie von Betrieben (im Zusammenwirken mit der zuständigen Berufsgenossenschaft) und Herstellern sowie Konstrukteuren und Planern
