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Präventionsausschüsse
Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ, sind sogenannte Präventionsausschüsse eingerichtet worden. Sie leisten eine bedarfsorientierte Gemeinschaftsarbeit im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Berufsgenossenschaften, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine Erste Hilfe zu sorgen.

Die Präventionsausschüsse können sich zusammensetzen aus:
  • Präventionsexperten der gewerblichen Berufsgenossenschaften, anderer Unfallversicherungsträger und der DGUV
  • besonderen Sachverständigen
  • Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
  • Hersteller und Betreiber
  • Vertreter der Sozialpartner
Die Präventionsausschüsse nehmen eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Aufgaben wahr:
  • Zusammenführung von Erkenntnissen, Erfahrungswissen und Fachmeinungen zu speziellen Präventionsthemen
  • Feststellung praktischer Lösungen von Arbeitsschutzproblemen eines Sachgebietes
  • Entwicklung von Präventionsstrategien und -konzeptionen
  • Entwicklung von Vorschriften, Regeln und sonstigen Schriften
  • Auslegung und Kommentierung von Vorschriften und Regeln
  • Leitung von bzw. Mitwirkung in ausserberufsgenossenschaftlichen Gremien, insbesondere in staatlichen Ausschüssen und in der Normung
  • Ableitung von Standards für die arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Prüfung und Zertifizierung technischer Arbeitsmittel auf Antrag
  • Beratung der Berufsgenossenschaften und der Fachausschüsse untereinander sowie von Betrieben (im Zusammenwirken mit der zuständigen Berufsgenossenschaft) und Herstellern sowie Konstrukteuren und Planern

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