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Fachausschuss "Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)"
Die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Hierzu gehört neben der Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auch die Vermeidung von Berufskrankheiten und Wegeunfällen. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, wurden bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Fachausschüsse eingerichtet. Einer von ihnen ist der Fachausschuss 'Persönliche Schutzausrüstungen' (FA 'PSA') unter Federführung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

Die Geschäftsstelle des FA 'PSA' befindet sich im

BG BAU-Arbeitsschutzzentrum Haan
Zentrum für Sicherheitstechnik
Zwengenberger Str. 68
42781 Haan

Generell kommen PSA zum Einsatz, wenn Versicherte trotz technischer oder organisatorischer Maßnahmen Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind. In diesen Fällen sind vom Unternehmer den Versicherten auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung geeignete PSA in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen und von den Versicherten bestimmungsgemäß zu benutzen. Doch welche PSA ist geeignet? PSA sind u. a. dann geeignet, wenn sie entsprechend der Arbeitsaufgabe eingesetzt werden können und die gegebenenfalls erforderlichen Baumusterprüfungen durch eine notifizierte Stelle durchgeführt wurden. Durch die Verwendung geeigneter PSA soll sichergestellt werden, dass die ermittelten Gefährdungen auf ein möglichst geringes Restrisiko begrenzt sind. Grundsätzlich muss jede PSA mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.

In den 12 fachlich gegliederten Sachgebieten des FA 'PSA' werden Fragestellungen aus der Praxis zu allen PSA-Arten sowie zu Schutznetzen und Personen-Notsignal-Anlagen bearbeitet und Antworten gegeben. Auch wenn es darum geht, neuartige PSA im Hinblick auf ihre Eignung für praktische Einsätze zu erproben, sind die Mitarbeiter(innen) des FA 'PSA' schwerpunktmäßig eingebunden und beteiligt. Dies gilt natürlich auch für die Durchführung bzw. Begleitung von Forschungsprojekten, denn nur mit den Erfahrungen von Gestern und Heute sind die praxisorientierten Ergebnisse von Morgen möglich.

Darüber hinaus haben die 12 Sachgebiete die Aufgabe, entsprechend dem fachlichen Aufgabenbereich auch 'Regeln für die sichere Benutzung' und Informationen für die Praxis aufzustellen und damit dem Anwender Hinweise für die sichere Durchführung seiner Arbeitseinsätze zu geben.

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Fachausschuss PSA
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