Die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu
gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der gewerblichen
Berufsgenossenschaften. Hierzu gehört neben der Vermeidung von
Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auch die
Vermeidung von Berufskrankheiten und Wegeunfällen. Um diese
Aufgaben wahrzunehmen, wurden bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Fachausschüsse eingerichtet. Einer von ihnen ist der Fachausschuss 'Persönliche
Schutzausrüstungen' (FA 'PSA') unter Federführung der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Die Geschäftsstelle des FA 'PSA' befindet sich im
BG BAU-Arbeitsschutzzentrum Haan
Zentrum für Sicherheitstechnik
Zwengenberger Str. 68
42781 Haan
Generell kommen PSA zum Einsatz, wenn Versicherte trotz technischer
oder organisatorischer Maßnahmen Unfall- oder Gesundheitsgefahren
ausgesetzt sind. In diesen Fällen sind vom Unternehmer den
Versicherten auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung
geeignete PSA in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen und
von den Versicherten bestimmungsgemäß zu benutzen. Doch
welche PSA ist geeignet? PSA sind u. a. dann geeignet, wenn sie
entsprechend der Arbeitsaufgabe eingesetzt werden können und die
gegebenenfalls erforderlichen Baumusterprüfungen durch eine
notifizierte Stelle durchgeführt wurden. Durch die Verwendung
geeigneter PSA soll sichergestellt werden, dass die ermittelten
Gefährdungen auf ein möglichst geringes Restrisiko begrenzt
sind. Grundsätzlich muss jede PSA mit der CE-Kennzeichnung
versehen sein.
In den 12 fachlich gegliederten Sachgebieten des FA 'PSA' werden
Fragestellungen aus der Praxis zu allen PSA-Arten sowie zu Schutznetzen
und Personen-Notsignal-Anlagen bearbeitet und Antworten gegeben. Auch
wenn es darum geht, neuartige PSA im Hinblick auf ihre Eignung für
praktische Einsätze zu erproben, sind die Mitarbeiter(innen) des
FA 'PSA' schwerpunktmäßig eingebunden und beteiligt. Dies
gilt natürlich auch für die Durchführung bzw. Begleitung
von Forschungsprojekten, denn nur mit den Erfahrungen von Gestern und
Heute sind die praxisorientierten Ergebnisse von Morgen möglich.
Darüber hinaus haben die 12 Sachgebiete die Aufgabe, entsprechend
dem fachlichen Aufgabenbereich auch 'Regeln für die sichere
Benutzung' und Informationen für die Praxis aufzustellen und damit
dem Anwender Hinweise für die sichere Durchführung seiner
Arbeitseinsätze zu geben.
