Mitgliedsunternehmen der BG BAU (Bezirksverwaltung München Tiefbau) müssen jede einzelne selbständig für sich zur Ausführung kommende Bauarbeit (Baustelle), die mehr als 100 Arbeitsschichten (Tagewerke) beansprucht, binnen einer Woche nach ihrem Beginn anmelden.
Maßgebend für die Anzeigepflicht ist die in Auftrag genommene Bauarbeit. Dabei entbindet die Abgabe von Teilleistungen an Subunternehmer nicht von der Meldepflicht, auch wenn dadurch die eigene Leistung unter 100 Arbeitsschichten sinkt.
Für die Meldung von Baustellen verwenden Sie bitte die Formulare auf der Seite 'Service/Downloads'.
Neu! - Elektronisches Baustellenmeldeverfahren (EBMV) - Neu!
Seit kurzer Zeit können Sie Ihre Baustellenmeldung nun auch per EXTRANET absetzen. Die Online-Meldung bietet Ihnen zusätzliche Funktionen, die Ihre Arbeit erleichtern.
Wenn Sie Ihre Baustellenmeldungen zukünftig auf diesem neuen, bequemen Weg absenden möchten, dann klicken Sie auf den Link EXTRANET rechts oben auf dieser Seite oder hier.
Beantragen Sie auf der dann angezeigten Seite für den Erstzugang zunächst Ihr Passwort.
Welche Funktionen das EBMV für Sie im EXTRANET bereitstellt, können Sie in der Bedienungsanleitung nachlesen. Wir haben sie im Infomodul auf der rechten Seite zum Download bereitgestellt.
