Um das Verfahren zu vereinfachen, steht Ihnen das Extranet zur Verfügung. Dort können Sie die Lohnsummen Ihres Unternehmens direkt online an die BG BAU weitergeben.
Wenn der Lohnnachweis später als zum gesetzlichen Termin eingeht, kann eine Geldbuße drohen.
Beim Ausfüllen des Lohnnachweises sind unbedingt die Regelungen des neuen Gefahrtarifes (1. Gefahrtarif der BG BAU, gültig ab 1. Januar 2006) zu beachten.
Wichtig sind folgende Punkte:
- In der Bürogefahrklasse können nur Büroangestellte gemeldet werden, die ausschließlich im Büro tätig sind.
- Wechselseitig zwischen Büro und Außenbereich eingesetzte Mitarbeiter (z.B. Bauleiter und Meister) sind zu 100 Prozent in der gewerblichen Gefahrklasse nachzuweisen.
- Büroreinigungskräfte sind ebenfalls dem gewerblichen Teil zuzuordnen.
- Bei wechselseitiger Tätigkeit zwischen verschiedenen veranlagten gewerblichen Bereichen (z.B. Straßenbau und Kabelbau) zählt das Überwiegensprinzip. Eine Aufteilung der Entgelte eines Mitarbeiters ist nicht mehr zulässig.
- Auch Aushilfskräfte oder Arbeitnehmer in geringfügiger Beschäftigung sind entsprechend ihrer Tätigkeit zu melden.
Es gilt ein Höchstjahresarbeitsverdienst je versicherter Person von 62.400,00 Euro. Über diese Grenze hinausgehende Entgeltbestandteile sind weder nachweis- noch beitragspflichtig.
Weitere Einzelheiten können Sie im Artikel "Terminsache: Lohnnachweis 2009" (Mitteilungsblatt "BG BAU aktuell", Ausgabe 4/2009, Seite 36) nachlesen.
Als weitere Hilfsmittel stehen Ihnen auch die Merkblätter Arbeitsentgelt und Wertguthaben zur Verfügung.
