Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, einen Gefahrtarif aufzustellen und Gefahrklassen zu
berechnen. Zweck des Gefahrtarifs ist es, den Grad der Unfallgefahr in den
Unternehmen angemessen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen und die
Aufwendungen der Berufsgenossenschaft abgestuft nach den einzelnen
Gefährdungsrisiken auf die Unternehmen der jeweiligen Gewerbezweige zu
verteilen. Dabei ist durch die Zusammenfassung von Gewerbezweigen auch für einen
angemessenen versicherungsmäßigen Risikoausgleich zu sorgen. Die Gefahrklassen
des Gefahrtarifs stellen jeweils die Durchschnittsgefährdung aller Unternehmen
der einzelnen Gewerbezweige dar und haben somit direkten Einfluss auf die Höhe
des Beitrages.
Der 2. Gefahrtarif für die gesamte Bauwirtschaft gültig ab 1. Januar
2012 basiert auf einem gemeinsamen Unfallverzeichnis der fusionierten
Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, in dem die Unfalllasten und
Arbeitsentgelte aller beteiligten Unternehmen aus den Jahren 2006 bis 2010 berücksichtigt worden sind.
Der neue Gefahrtarif sowie umfangreiche Informationen und Arbeitshilfen stehen
Ihnen in der rechten Menüleiste zum Ausdruck oder Download zur Verfügung.
