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Gefahrtarif
Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, einen Gefahrtarif aufzustellen und Gefahrklassen zu berechnen. Zweck des Gefahrtarifs ist es, den Grad der Unfallgefahr in den Unternehmen angemessen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen und die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft abgestuft nach den einzelnen Gefährdungsrisiken auf die Unternehmen der jeweiligen Gewerbezweige zu verteilen. Dabei ist durch die Zusammenfassung von Gewerbezweigen auch für einen angemessenen versicherungsmäßigen Risikoausgleich zu sorgen. Die Gefahrklassen des Gefahrtarifs stellen jeweils die Durchschnittsgefährdung aller Unternehmen der einzelnen Gewerbezweige dar und haben somit direkten Einfluss auf die Höhe des Beitrages.

Der 2. Gefahrtarif für die gesamte Bauwirtschaft gültig ab 1. Januar 2012 basiert auf einem gemeinsamen Unfallverzeichnis der fusionierten Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, in dem  die Unfalllasten und Arbeitsentgelte aller beteiligten Unternehmen aus den Jahren 2006 bis 2010 berücksichtigt worden sind.

Der neue Gefahrtarif sowie umfangreiche Informationen und Arbeitshilfen stehen Ihnen in der rechten Menüleiste zum Ausdruck oder Download zur Verfügung.


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2. Gefahrtarif ab 2012
2. Gefahrtarif der BG BAU
PDF-Datei (26 KB)

Erläuterungen und Arbeitshilfen
PDF-Datei (144 KB)

1. Gefahrtarif ab 2006
Allgemeine Informationen zum 1. Gefahrtarif
PDF-Datei (65 KB)

1. Gefahrtarif der BG BAU
PDF-Datei (91 KB)

Erläuterungen und Arbeitshilfen
PDF-Datei (346 KB)