Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) vom
30. Oktober 2008 erweiterte Ihre Meldepflichten an die Einzugsstelle der
Krankenkassen nach der DEÜV mit Wirkung zum 1. Januar 2009.
Es geht
dabei um Daten für die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die Sie künftig
personenbezogen jeder Entgeltmeldung hinzufügen müssen.
Hintergrund der Neuregelung ist die bereits im Jahre 2007 durch den Gesetzgeber
verfügte Übertragung der Betriebsprüfungen in der UV auf die Deutsche
Rentenversicherung (DRV). Danach ist die DRV für Prüfzeiträume ab 2009
zuständig. Die Berufsgenossenschaften prüfen noch die Entgeltzeiträume bis 31.
Dezember 2008; diese Prüfungen sind bis spätestens 31. Dezember 2011
abzuschließen.
Da die DRV die Prüfungen für die UV nur durchführen kann, wenn dort die
beitragsrelevanten Daten vorliegen, wurde vom Gesetzgeber das DEÜV-Verfahren um
einen Meldebaustein für die UV erweitert. Jede anfallende Entgeltmeldung im
DEÜV-Verfahren muss ab 1. Januar 2009 folgende UV-Daten enthalten:
1. Betriebsnummer der BG BAU (BBNR-UV)
Die Betriebsnummer der für Ihr Unternehmen zuständigen Bezirksverwaltung können
Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
| Bezirksverwaltung |
Betriebsnummer |
| Hamburg | 15087927 |
| Hannover | 29036720 |
| Wuppertal | 42884688 |
| Frankfurt | 44888436 |
| Karlsruhe | 62279404 |
| Böblingen | 67350937 |
| München (Hochbau) | 87661138 |
| München (Tiefbau) | 87661183 |
Für Meldungen ab 2012 gibt es eine einheitliche
Betriebsnummer für die BG BAU. Sie lautet 14066582.
2. Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens bei der BG BAU (MTNR)
Ihre Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Beitragsbescheid, dem Lohnnachweis
oder allen Schreiben in Mitglieder- und Beitragsangelegenheiten unter „Unser
Zeichen“.
3. Gefahrtarifstelle mit Betriebsnummer (BBNR+GTS)
Sie müssen hier die jeweils zutreffende Gefahrtarifstelle aus Ihrem
Lohnnachweis oder Veranlagungsbescheid angeben. Maßgebend ist die Tarifstelle,
welche für den jeweiligen Beschäftigten zutreffend ist. Zusätzlich ist die
Betriebsnummer Ihrer Bezirksverwaltung (Meldezeitraum 2011 und früher) bzw. die
einheitliche der BG BAU anzugeben. Sind Sie zu einer Tarifstelle nach dem
Gefahrtarif einer anderen BG veranlagt, ist deren Betriebsnummer einzutragen.
4. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt (UV-Entgelt)
Bei Angabe des Entgeltes verfahren Sie wie beim BG-Lohnnachweis. Beachten
Sie bitte, dass in der UV auch steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und
Nachtarbeitszuschläge sowie die Entgelte von kurzfristig Beschäftigten
nachweispflichtig sind. Der Höchst-Jahresarbeitsverdienst pro Beschäftigten von
derzeit 62.400,- Euro darf bei der Jahresmeldung nicht überschritten werden.
5. Arbeitsstunden (ARBSTD)
Sie müssen die geleisteten Arbeitsstunden personenbezogen melden. Sind Ihnen
die geleisteten Arbeitsstunden nicht bekannt, können Sie auch die geschuldeten
Arbeitsstunden (Sollarbeitszeit) eintragen. Eine an den tatsächlichen
Verhältnissen sich orientierende Schätzung ist ebenfalls möglich.
Wichtig:
Der Lohnnachweis ist trotz der zusätzlichen Meldepflichten weiterhin bei
der BG BAU einzureichen.
Für jeden Beschäftigten müssen Sie dessen Entgelte in der jeweiligen
DEÜV-Entgeltmeldung der nach dem Gefahrtarif zutreffenden Tarifstelle zuordnen
(wie bisher schon geschehen – nur künftig personenbezogen und nicht mehr
summarisch für alle Beschäftigten).
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
