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DEÜV - Meldeverfahren
Zusätzliche UV-Daten in den DEÜV-Meldungen

Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) vom 30. Oktober 2008 erweiterte Ihre Meldepflichten an die Einzugsstelle der Krankenkassen nach der DEÜV mit Wirkung zum 1. Januar 2009.

Es geht dabei um Daten für die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die Sie künftig personenbezogen jeder Entgeltmeldung hinzufügen müssen.


Hintergrund der Neuregelung ist die bereits im Jahre 2007 durch den Gesetzgeber verfügte Übertragung der Betriebsprüfungen in der UV auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Danach ist die DRV für Prüfzeiträume ab 2009 zuständig. Die Berufsgenossenschaften prüfen noch die Entgeltzeiträume bis 31. Dezember 2008; diese Prüfungen sind bis spätestens 31. Dezember 2011 abzuschließen.

Da die DRV die Prüfungen für die UV nur durchführen kann, wenn dort die beitragsrelevanten Daten vorliegen, wurde vom Gesetzgeber das DEÜV-Verfahren um einen Meldebaustein für die UV erweitert. Jede anfallende Entgeltmeldung im DEÜV-Verfahren muss ab 1. Januar 2009 folgende UV-Daten enthalten:

1. Betriebsnummer der BG BAU (BBNR-UV)
Die Betriebsnummer der für Ihr Unternehmen zuständigen Bezirksverwaltung können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
 

Bezirksverwaltung

Betriebsnummer

Hamburg 15087927
Hannover 29036720
Wuppertal 42884688
Frankfurt 44888436
Karlsruhe 62279404
Böblingen 67350937
München (Hochbau) 87661138
München (Tiefbau) 87661183

Für Meldungen ab 2012 gibt es eine einheitliche Betriebsnummer für die BG BAU. Sie lautet 14066582.

2. Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens bei der BG BAU (MTNR)
Ihre Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Beitragsbescheid, dem Lohnnachweis oder allen Schreiben in Mitglieder- und Beitragsangelegenheiten unter „Unser Zeichen“.

3. Gefahrtarifstelle mit Betriebsnummer (BBNR+GTS)
Sie müssen hier die jeweils zutreffende Gefahrtarifstelle aus Ihrem Lohnnachweis oder Veranlagungsbescheid angeben. Maßgebend ist die Tarifstelle, welche für den jeweiligen Beschäftigten zutreffend ist. Zusätzlich ist die Betriebsnummer Ihrer Bezirksverwaltung (Meldezeitraum 2011 und früher) bzw. die einheitliche der BG BAU anzugeben. Sind Sie zu einer Tarifstelle nach dem Gefahrtarif einer anderen BG veranlagt, ist deren Betriebsnummer einzutragen.

4. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt (UV-Entgelt)
Bei Angabe des Entgeltes verfahren Sie wie beim BG-Lohnnachweis. Beachten Sie bitte, dass in der UV auch steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sowie die Entgelte von kurzfristig Beschäftigten nachweispflichtig sind. Der Höchst-Jahresarbeitsverdienst pro Beschäftigten von derzeit 62.400,- Euro darf bei der Jahresmeldung nicht überschritten werden.

5. Arbeitsstunden (ARBSTD)
Sie müssen die geleisteten Arbeitsstunden personenbezogen melden. Sind Ihnen die geleisteten Arbeitsstunden nicht bekannt, können Sie auch die geschuldeten Arbeitsstunden (Sollarbeitszeit) eintragen. Eine an den tatsächlichen Verhältnissen sich orientierende Schätzung ist ebenfalls möglich.

Wichtig:

Der Lohnnachweis ist trotz der zusätzlichen Meldepflichten weiterhin bei der BG BAU einzureichen.


Für jeden Beschäftigten müssen Sie dessen Entgelte in der jeweiligen DEÜV-Entgeltmeldung der nach dem Gefahrtarif zutreffenden Tarifstelle zuordnen (wie bisher schon geschehen – nur künftig personenbezogen und nicht mehr summarisch für alle Beschäftigten).

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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