Mitglied der BG BAU sind kraft Gesetzes alle Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahe Betriebe.
Dies sind Unternehmen, die Bauwerke aller Art oder Teile von ihnen herstellen,
umbauen, instand halten, reinigen, sanieren oder abbrechen.
(weitere Details siehe Unternehmensarten)
Für Neben- und Hilfsunternehmen ist die BG
BAU gleichfalls zuständig, wenn sie für das Hauptunternehmen
zuständig ist.
Nicht gewerbsmäßige, d.h. private Bauarbeiten fallen
ebenfalls unter ihre Zuständigkeit.
