Mitglied der BG BAU sind
kraft Gesetzes alle Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahe Betriebe.
Dies sind Unternehmen, die Bauwerke aller Art oder Teile von ihnen herstellen,
umbauen, instand halten, reinigen, sanieren oder abbrechen.
(weitere Details
siehe
Unternehmensarten)
Für Neben- und Hilfsunternehmen ist die BG BAU gleichfalls zuständig, wenn sie für das Hauptunternehmen zuständig ist.
Nicht gewerbsmäßige, d.h. private Bauarbeiten fallen ebenfalls unter ihre Zuständigkeit.
