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Private Bauherren

Durch seine Tätigkeit wird der Bauherr gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Die BG BAU ist grundsätzlich zuständig für die Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Der BG BAU gegenüber hat der Bauherr alle Verpflichtungen eines Unternehmers.

Für die meisten Fragen zur Durchführung dieser Unfallversicherung finden Sie Antworten in dem "Merkblatt für Bauherren".

Zur Anmeldung eines privaten Bauvorhabens nutzen Sie bitte unseren Online-Service.

Zuständigkeit anderer Träger

In zwei Ausnahmefällen ist nicht die BG BAU, sondern ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkasse) zuständig:

  • wenn für Baumaßnahmen Mittel zur sozialen Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz bezogen werden.

  • wenn eine Baumaßnahme nur kurzfristig, also insgesamt nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit (derzeit 40 Stunden) dauert. Dies wird eher bei Ausbesserungsarbeiten der Fall sein.

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Merkblatt / Broschüre

Merkblatt für Bauherren
PDF-Datei (63 KB)

Broschüre 'Selbst bauen'
PDF-Datei (1390 KB)