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Freiwillige Bauherren-Versicherung
Der Bauherr selbst und sein Ehegatte oder Lebenspartner sind nicht gesetzlich versichert. Sie können sich aber auf Antrag freiwillig bei der BG BAU versichern.

Näheres dazu finden Sie im Merkblatt für Bauherren.

Einen Vordruck zur Stellung eines Antrages auf Freiwillige Versicherung finden Sie hier.

Leistungsumfang

Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der Tätigkeit auf der Baustelle sowie auf dem Weg zu und von der Baustelle. An Leistungen gewährt die BG BAU bei Arbeits- oder Wegeunfällen die Heilbehandlung, Maßnahmen zur Erleichterung der Verletzungsfolgen, Berufshilfe und Geldleistungen an Verletzte oder an Hinterbliebene.

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Freiwillige Versicherung
Leistungsübersicht
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