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Versichertes Risiko Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung in der Berufskrankheiten-Verordnung als solche bezeichnet und die sich ein Versicherter bei seiner Arbeit (versicherte Tätigkeit) zugezogen hat. Als Berufskrankheiten kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die so genannten Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können deshalb in der Regel keine Berufskrankheiten sein.

Erkrankungen, die noch nicht in der Liste genannt sind, können im Einzelfall wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, wenn nach neueren Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen erfüllt sind.



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