Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung in der
Berufskrankheiten-Verordnung als solche bezeichnet und die sich ein
Versicherter bei seiner Arbeit (versicherte Tätigkeit) zugezogen
hat. Als Berufskrankheiten kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die
nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere
Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch
ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige
Bevölkerung ausgesetzt sind. Die so genannten Volkskrankheiten wie
Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen
können deshalb in der Regel keine Berufskrankheiten sein.
Erkrankungen, die noch nicht in der Liste genannt sind, können im
Einzelfall wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, wenn nach neueren
Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen
erfüllt sind.
