Der Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Grundvoraussetzung
für Leistungen der BG BAU. Versicherungsfälle sind der
Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Zum
Arbeitsunfall zählt nicht nur der im Betrieb bei der eigentlichen
Arbeitstätigkeit erlittene Unfall, sondern auch der Wegeunfall.
Im Vordergrund steht jedoch die Präventionsarbeit zur
Verhütung von Versicherungsfällen.
