Bei Arbeitsunfällen zu beachten! Dies gilt auch bei
Unfällen auf dem Weg zur und von der Arbeitsstätte:
- Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu
rechnen ist, muss eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt)
erfolgen, der am nächsten erreichbar ist. Soweit an einem Ort
mehrere Durchgangsärzte tätig sind, ist dem Verletzten unter
diesen freie Wahl zu lassen.
- Liegt offensichtlich eine isolierte Augen- oder Hals-,
Nasen-, Ohrenverletzung vor, ist der Versicherte zu
dem nächst erreichbaren Arzt des entsprechenden Fachgebietes zu
bringen, es sei denn, dass sich die Vorstellung durch eine erste
ärztliche Hilfe erübrigt hat.
- Bei allen schweren Verletzungen hat ein unverzüglicher
Transport unter Einschaltung des Rettungsdienstes in das
nächste berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhaus zu
erfolgen, wobei die Entscheidung über Zeitpunkt, Ziel und Art des
Transportes dem Notarzt bzw. dem Rettungsdienst obliegt.