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Erste Maßnahmen
Bei Arbeitsunfällen zu beachten! Dies gilt auch bei Unfällen auf dem Weg zur und von der Arbeitsstätte:
  • Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) erfolgen, der am nächsten erreichbar ist. Soweit an einem Ort mehrere Durchgangsärzte tätig sind, ist dem Verletzten unter diesen freie Wahl zu lassen.
  • Liegt offensichtlich eine isolierte Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzung vor, ist der Versicherte zu dem nächst erreichbaren Arzt des entsprechenden Fachgebietes zu bringen, es sei denn, dass sich die Vorstellung durch eine erste ärztliche Hilfe erübrigt hat.
  • Bei allen schweren Verletzungen hat ein unverzüglicher Transport unter Einschaltung des Rettungsdienstes in das nächste berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhaus zu erfolgen, wobei die Entscheidung über Zeitpunkt, Ziel und Art des Transportes dem Notarzt bzw. dem Rettungsdienst obliegt.


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