Die
gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung, die für die Folgen von Unfällen bei der
Arbeit und auf dem Arbeitsweg sowie von Berufskrankheiten eintritt.
Unfälle im Freizeitbereich können nur durch eine private
Unfallversicherung abgedeckt werden.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert.
Sie haben vom Gesetzgeber den vorrangigen Auftrag, Arbeitsunfälle,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu
verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den
Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu
entschädigen.
