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Jahresarbeitsverdienst (JAV)
Der Jahresarbeitsverdienst (JAV) ist der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte (aus abhängiger Beschäftigung) und Arbeitseinkommen (aus selbständiger Tätigkeit) des Versicherten in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit. Er spiegelt also die wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten vor dem Versicherungsfall wieder.

Der JAV ist die Berechnungsgrundlage für verschiedene Leistungen der BG wie zum Beispiel der Rente. Die Vollrente beträgt zwei Drittel des JAV.

Einzelheiten hierzu finden sich in §§ 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93 SGB VII.


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