Der Jahresarbeitsverdienst (JAV) ist der Gesamtbetrag aller
Arbeitsentgelte (aus abhängiger Beschäftigung) und
Arbeitseinkommen (aus selbständiger Tätigkeit) des
Versicherten in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem
Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit. Er spiegelt also die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten vor dem
Versicherungsfall wieder.
Der JAV ist die Berechnungsgrundlage für verschiedene Leistungen
der BG wie zum Beispiel der Rente. Die Vollrente beträgt zwei
Drittel des JAV.
Einzelheiten hierzu finden sich in §§ 81,
82,
83,
84,
85,
86,
87,
88,
89,
90,
91,
92,
93
SGB VII.
