Eine Verletztenrente erhält derjenige, dessen
Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent über die 26. Woche
nach Eintritt des Versicherungsfalls (Arbeitsunfall oder
Berufskrankheit) gemindert ist. Erreichen die Vomhundertsätze
mehrerer Versicherungsfälle zusammen die Zahl 20, besteht für
jeden Versicherungsfall Anspruch auf Rente (sog. Stützrente). Die
Höhe der Rente richtet sich nach der Minderung der
Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem in den vollen zwölf Monaten
vor dem Versicherungsfall bezogenen Verdienst. Die Renten werden
jährlich angepasst.
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