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Heilbehandlung / Medizinische Rehabilitation

Die Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit bedeuten stets eine starke Beeinträchtigung für den Versicherten. Unsere Aufgabe ist es, durch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln den verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.

Die Berufsgenossenschaften haben hierfür ein leistungsfähiges System entwickelt, um dem Versicherten je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Leistungen zur Heilbehandlung und zur Rehabilitation haben dabei Vorrang vor Rentenleistungen.

Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur Heilbehandlung haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.

Zur Heilbehandlung und medizinischen Rehabilitation zählen u.a.: 

  • möglichst frühzeitig einsetzende notfallmedizinische Versorgung (Erstversorgung)
  • unfallmedizinisch qualifizierte ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung 
  • im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschaden erforderliche zahnärztliche Behandlung
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln (Achtung: Erstattung nur bis zur Höhe der Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung)
  • häusliche Krankenpflege
  • Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
  • physikalische, Sprach- und Beschäftigungstherapie
  • Psychotherapie
  • Belastungs- und Arbeitstherapie
Als ergänzende Leistungen während der medizinischen Rehabilitation kommen u.a.
  • Reisekosten
  • Haushaltshilfe 
  • Leistungen zur Kinderbetreuung
in Betracht.

Zur Sicherstellung dieser Anforderungen und einer zeitnahen Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit haben wir eine diagnosebezogene Steuerung des Heilverfahrens sowie ein Reha-Management aufgebaut.


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