Die Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer
Berufskrankheit bedeuten stets eine starke Beeinträchtigung
für den Versicherten. Unsere Aufgabe ist es, durch Maßnahmen
der medizinischen Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln den
verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen, zu bessern oder eine
Verschlimmerung zu verhüten.
Die Berufsgenossenschaften haben hierfür ein leistungsfähiges
System entwickelt, um dem Versicherten je nach Art und Schwere des
Gesundheitsschadens die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen zur
Verfügung zu stellen. Die Leistungen zur Heilbehandlung und zur
Rehabilitation haben dabei Vorrang vor Rentenleistungen.
Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur
Heilbehandlung haben dem
allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu
entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Die Leistungen werden überwiegend als Sach- und Dienstleistungen
zur Verfügung gestellt.
Zur Heilbehandlung und medizinischen Rehabilitation zählen
u.a.:
- möglichst frühzeitig einsetzende notfallmedizinische Versorgung (Erstversorgung)
- unfallmedizinisch qualifizierte ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung
-
im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschaden
erforderliche zahnärztliche Behandlung
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln (Achtung:
Erstattung nur bis zur Höhe der Festbeträge der gesetzlichen
Krankenversicherung)
- häusliche Krankenpflege
- Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- physikalische, Sprach- und Beschäftigungstherapie
- Psychotherapie
- Belastungs- und Arbeitstherapie
-
Reisekosten
- Haushaltshilfe
-
Leistungen zur Kinderbetreuung
Zur Sicherstellung dieser Anforderungen und einer zeitnahen Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit haben wir eine diagnosebezogene Steuerung des Heilverfahrens sowie ein Reha-Management aufgebaut.
