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Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird

  • Pflegegeld gezahlt oder
  • eine Pflegekraft eingestellt oder
  • Heimpflege
gewährt.


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