Trotz aller Vorsorge (Prävention) lassen sich Arbeitsunfälle
und Berufskrankheiten nicht ganz vermeiden. Als Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung sind wir in solchen Fällen
für die gesamte Rehabilitation zuständig. Wir steuern und
koordinieren die Heilbehandlung und sorgen für die beste
ärztliche oder spezialärztliche Behandlung,
erforderlichenfalls in Spezialkliniken. Im Anschluss leisten wir
Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Beruf (Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben) und in das soziale Umfeld (Leistungen zur
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen).

