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Reha vor Rente
Wenn es trotz aller Bemühungen um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Unfall oder zur Berufskrankheit kommt, lautet der Grundsatz der Berufsgenossenschaften: Rehabilitation vor Rente.

Das bedeutet: Die optimale medizinische Betreuung des Versicherten sowie seine berufliche und soziale Wiedereingliederung stehen stets im Vordergrund aller Bemühungen. Weil eine erfolgreiche Rehabilitation für den Versicherten die beste Lösung ist, werden alle geeigneten Mittel eingesetzt. Eine Rente wird daher grundsätzlich erst gezahlt, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, jedoch auch schon während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben neben dem Übergangsgeld.


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