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Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Die sechs Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften (LVBG) engagieren sich hauptsächlich in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Darüber hinaus unterstützen sie durch Veranstaltungen und Schulungen die berufsgenossenschaftlichen Maßnahmen auf regionaler Ebene.

Die Landesverbände sind im Bereich der Arbeitsmedizin zuständig für das Verfahren der Ermächtigung von Ärzten für spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Im Zusammenhang mit den Ermächtigungen unterhalten die Landesverbände einen Informationsdienst für Ärzte, der über Neuerungen in der Arbeitsmedizin und im berufsgenossenschaftlich relevanten Bereich sowie über Veranstaltungen informiert.

Die Landesverbände veranstalten fakultativ oder in Zusammenhang mit der Ermächtigung auch Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte.


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Landesverbände der gewerblichen BGen
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