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Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (DGUV)
Der Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.
Organe der DGUV als eingetragener Verein sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Beide sind wie die Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger paritätisch besetzt. Die Mitgliederversammlung, das "Parlament" der DGUV, berät und entscheidet mindestens einmal jährlich über Grundsatzfragen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte der DGUV und wählt den Hauptgeschäftsführer.


Abteilungen des Verbandes im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften sind u.a.
Die Aufgaben des Verbandes im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften:
  • Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Erste Hilfe
  • medizinische und berufliche Rehabilitation
  • Koordination und Information in den Bereichen Entschädigung und Regress
  • Forschung und Prüfung im Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Informationen über Sicherheit, Gesundheitsschutz und Unfallversicherung
  • Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften
  • Beratung in sicherheitstechnischen, organisatorischen, wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Fragen
  • Verbindungsstelle

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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