Organe der DGUV als eingetragener Verein sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Beide sind wie die Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger paritätisch besetzt. Die Mitgliederversammlung, das "Parlament" der DGUV, berät und entscheidet mindestens einmal jährlich über Grundsatzfragen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte der DGUV und wählt den Hauptgeschäftsführer.
Abteilungen des Verbandes im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften sind u.a.
- das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA),
- das Institut Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG, Dresden),
- die Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ),
- ihr Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV - Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA, Bochum) und
- die Akademie und Hochschule der DGUV (BGA, Hennef).
Die Aufgaben des Verbandes im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften:
- Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Erste Hilfe
- medizinische und berufliche Rehabilitation
- Koordination und Information in den Bereichen Entschädigung und Regress
- Forschung und Prüfung im Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Informationen über Sicherheit, Gesundheitsschutz und Unfallversicherung
- Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften
- Beratung in sicherheitstechnischen, organisatorischen, wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Fragen
- Verbindungsstelle
