Qualifizierungsmaßnahmen sind erforderlich, wenn sich Unternehmer für ein
alternatives Betreuungsmodell zur betriebsärztlichen
und sicherheitstechnischen Betreuung nach der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) entschieden haben. Ziel der Seminare ist es, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und daraus den
Beratungsbedarf zur Betreuung ableiten zu können.
Allgemeine Fortbildungsseminare - auch zur Gefährdungsbeurteilung - können themenbezogen aus der Zielgruppe "Fachseminare" ausgewählt werden.
Eine detaillierte Beschreibung der Inhalte finden Sie in der
Seminardatenbank.
Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 und zur Alternativen Betreuung finden Sie hier.
