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Qualifizierung von Betriebsräten
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen umgesetzt werden.

Die langjährige Erfahrung zeigt, dass Betriebsräte insbesondere dann im Arbeitsschutz erfolgreich sind, wenn sie neben technischen Fachkenntnissen Fähigkeiten und Kompetenzen in den folgenden drei Bereichen besitzen:
  • Arbeitspsychologische Grundlagen (Unfallentstehung aus psychologischer Sicht, Motivationskonzepte, Unternehmensstrategien)

  • Gesprächsführung, Moderation und Kooperation

  • Selbstmanagement und soziale Kompetenz

Die BG BAU bietet für die Qualifizierung von Betriebsräten ab 2011 ein modifiziertes, aufeinander aufbauendes Seminarkonzept an:

Grafik: Schulung von Betriebsräten

Die Teilnahme am Aufbauseminar für Betriebsräte wird mit Jahresabstand empfohlen, um eine Reflexion der betrieblichen Arbeit zu ermöglichen. Die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar für Betriebsräte bietet sich insbesondere für die Teilnehmer an, die bereits langjährig als Betriebsräte tätig sind oder die die in besuchten Grund- und Aufbauseminaren vermittelten Kenntnisse auffrischen wollen.

Zur Fortbildung der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse empfehlen wir die Teilnahme an einem gewerbespezifischen Fachseminar. Fortbildungsseminare können auch themenbezogen aus der Zielgruppe "Fachseminare" ausgewählt werden, sofern in der Zielgruppenbeschreibung Betriebsräte ausgewiesen sind. Die Teilnahme an Fachseminaren ist unabhängig von der Teilnahme an den Grund-, Aufbau- und Fortbildungsseminaren für Betriebsräte jederzeit möglich.

Eine detaillierte Beschreibung der Inhalte finden Sie in der Seminardatenbank.

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Telefon  0721 8102-627
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