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Fragen und Antworten zur Anmeldung
Was sind die rechtlichen Grundlagen unseres Qualifizierungsangebotes?
Die BG BAU hat den gesetzlichen Auftrag, für die Ausbildung der Personen zu sorgen, die in den Unternehmen mit der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. (Bezug: § 23 Sozialgesetzbuch VII)

Wer ist teilnahmeberechtigt an unseren Seminaren?
Alle Personen, die Aufgaben des Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wahrnehmen. Das sind z.B. Unternehmer, freiwillig Versicherte, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte, Betriebsräte. Sollten sie hierzu Fragen haben, nehmen sie mit uns Kontakt auf.

Wer trägt die Kosten für die Seminarteilnahme?
Für Teilnehmer aus Mitgliedsbetrieben trägt die BG BAU die unmittelbaren Ausbildungskosten sowie die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung und für die Fahrt zur nächstgelegenen Seminareinrichtung bezogen auf den Betriebs- oder Wohnsitz (maximal 400 km), ausgenommen z.B. für die Seminare 760 und 761.

Welche Pflichten hat der Unternehmer in Zusammenhang mit den Seminaren?
Der Unternehmer stellt die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes bereit (§ 3 ArbSchG). Hierzu gehört auch die Qualifizierung der mit der Durchführung des Arbeitsschutzes betrauten Personen. Ihnen ist die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen grundsätzlich zu ermöglichen. Der Arbeitgeber zahlt gemäß § 23 Abs. 3 SGB VII „… die Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an einem Lehrgang ausgefallen ist …“.


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Kontakt
Zentralreferat Schulung und Qualifizierung
Telefon  0721 8102-627
Telefon  0721 8102-611
Fax        0721 8102-600
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