Was sind die rechtlichen Grundlagen unseres
Qualifizierungsangebotes?
Die BG BAU hat den gesetzlichen Auftrag, für die
Ausbildung der Personen zu sorgen, die in den Unternehmen mit der Verhütung
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. (Bezug: § 23
Sozialgesetzbuch VII)
Wer ist teilnahmeberechtigt an unseren
Seminaren?
Alle Personen, die Aufgaben des
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wahrnehmen. Das sind z.B.
Unternehmer, freiwillig Versicherte, Führungskräfte, Fachkräfte für
Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte, Betriebsräte.
Sollten sie hierzu Fragen haben, nehmen sie mit uns Kontakt auf.
Wer trägt die
Kosten für die Seminarteilnahme?
Für
Teilnehmer aus Mitgliedsbetrieben trägt die BG BAU die unmittelbaren
Ausbildungskosten sowie die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung und
für die Fahrt zur nächstgelegenen Seminareinrichtung bezogen auf den
Betriebs- oder Wohnsitz (maximal 400 km), ausgenommen z.B. für die Seminare
760 und 761.
Welche Pflichten hat der Unternehmer in
Zusammenhang mit den Seminaren?
Der Unternehmer stellt die erforderlichen Mittel
zur Umsetzung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes bereit (§ 3 ArbSchG). Hierzu
gehört auch die Qualifizierung der mit der Durchführung des Arbeitsschutzes
betrauten Personen. Ihnen ist die Teilnahme an den
Ausbildungsveranstaltungen grundsätzlich zu ermöglichen. Der Arbeitgeber
zahlt gemäß § 23 Abs. 3 SGB VII „…
die Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an einem Lehrgang ausgefallen ist
…“.
