- Die beste Schutzmaßnahme ist der Einsatz elektro- oder gasbetriebener Maschinen.
- Ist dies nicht möglich, müssen Absaugungen installiert werden. Weiterhin ist es bei einigen Arbeiten möglich, die diesel- oder benzingetriebenen Maschinen außerhalb des Arbeitsbereiches im Freien aufzustellen.
- Ist der Einsatz von Maschinen mit Verbrennungsmotoren nicht zu vermeiden, ist der CO-Gehalt der Luft kontinuierlich zu überwachen (Dauerüberwachung durch CO-Monitor). Durch lüftungstechnische Maßnahmen ist für einen hohen Luftwechsel im Arbeitsbereich zu sorgen. Geöffnete Fenster und Türen sind keinesfalls ausreichend.
- Für kurzfristige Arbeiten unter 1 Stunde können die Beschäftigten Atemschutzgeräte mit Atemschutzfilter für CO (schwarz) verwenden. Allerdings müssen die Beschäftigten nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 7 "Kohlenmonoxid" sowie G 26 "Atemschutzgeräte" untersucht worden sein.
Auf keinen Fall dürfen Arbeiten mit benzin- oder dieselbetriebenen Maschinen in Räumen ohne Schutzmaßnahmen durchgeführt werden!
