Folgende Unternehmen wurden durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft auf ihre betriebliche Umsetzung des AMS BAU erfolgreich begutachtet und haben eine Bescheinigung erhalten.
Bei Unternehmen mit der Kennzeichnung 1) bzw. 2) wurde durch die Begutachtung nach AMS BAU auch nachgewiesen, dass die Anforderungen gemäß der Checkliste SCC* bzw. SCC** (2006) und bei 3) die Anforderungen von OHSAS 18001:1999 erfüllt sind.
