Mitgliedsunternehmen der BG BAU, die im Rahmen von AMS BAU innerhalb der Regelbegutachtungszeit von 3 Jahren erfolgreich wieder begutachtet werden, können eine Prämie beantragen. Das Antragformular erhalten Sie zusammen mit der Bescheinigung über die Wiederbegutachtung.
Prämienhöhe
Besonders gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Betriebsgröße (Vollarbeiter):
| Vollarbeiter | Prämie | 1-20 | 2.000,00 Euro | 21-50 | 3.000,00 Euro |
Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei der Berechnung der Prämienberechtigung der aus der Lohnsumme für Ihr Unternehmen errechnete Vollarbeiterwert zugrunde gelegt wird. Ein Vollarbeiter entspricht der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr.
Voraussetzungen für die Zuteilung einer Prämie
- Jedes teilnehmende Unternehmen kann seit dem 1. September 2010 einmalig einen Antrag auf eine Prämie für eine erfolgreiche Wiederbegutachtung stellen.
- Auch Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits wieder begutachtet wurden und nun zum wiederholten Mal dabei sind, können im Zusammenhang mit der Wiederbegutachtung einen Antrag stellen.
- Nach Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer der Bescheinigung (3 Jahre) ist eine Wiederbegutachtung bis maximal 3 Monate nach Fristablauf zulässig. Danach wird von einer Erstbegutachtung ausgegangen. Für erstmals begutachtete Unternehmen besteht kein Anspruch auf eine Prämie.
- Ausgeschlossen sind ferner Unternehmen, die bei der Erstbegutachtung nur eine auf 1 oder 2 Jahre befristete Bescheinigung erhalten haben. Ein Nachbegutachtungstermin gilt nicht als Wiederbegutachtung. Ein Anspruch auf Prämienauszahlung besteht nicht.
Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer Überweisung des auszuzahlenden Prämienbetrages auf das Firmenkonto des einreichenden Unternehmens.
