AMS BAU
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Präventionsanreize
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AMS BAU (english)
Präventionsanreize

Präventionsanreize

Wiederbegutachtung zahlt sich aus!
Mitgliedsunternehmen der BG BAU, die im Rahmen von AMS BAU innerhalb der Regelbegutachtungszeit von 3 Jahren erfolgreich wieder begutachtet werden, können eine Prämie beantragen. Das Antragformular erhalten Sie zusammen mit der Bescheinigung über die Wiederbegutachtung.

Prämienhöhe

Prämie
 
Die Prämienhöhe beträgt 2.000 Euro.


Voraussetzungen für die Zuteilung einer Prämie

    • Jedes teilnehmende Unternehmen kann seit dem 1. September 2010 einmalig einen Antrag auf eine Prämie für eine erfolgreiche Wiederbegutachtung stellen.
    • Auch Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits wieder begutachtet wurden und nun zum wiederholten Mal dabei sind, können im Zusammenhang mit der Wiederbegutachtung einen Antrag stellen.
Ausschlusskriterien

    • Nach Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer der Bescheinigung (3 Jahre) ist eine Wiederbegutachtung bis maximal 3 Monate nach Fristablauf zulässig. Danach wird von einer Erstbegutachtung ausgegangen. Für erstmals begutachtete Unternehmen besteht kein Anspruch auf eine Prämie.

    • Ausgeschlossen sind ferner Unternehmen, die bei der Erstbegutachtung nur eine auf 1 oder 2 Jahre befristete Bescheinigung erhalten haben. Ein Nachbegutachtungstermin gilt nicht als Wiederbegutachtung. Ein Anspruch auf Prämienauszahlung besteht nicht.

    • Prämien im Zusammenhang mit der AMS BAU-Wiederbegutachtung sind eine förderungswürdige Maßnahme im Rahmen der Präventionsanreize. Sie stehen daher unter dem Vorbehalt der dafür zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

    • Zahlungsmodalitäten

      Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer Überweisung des auszuzahlenden Prämienbetrages auf das Firmenkonto des einreichenden Unternehmens.
 
Kontakt

BG BAU - Prävention
Koordinierungsstelle AMS BAU
Helmstedter Str. 2
10717 Berlin

E-Mail

Telefon: 0511 987-2526
Telefax: 0511 987-2545 

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